Allgemeinen Geschäftsbedingungen
…keine Sicherheit, kein Vertrauen, kein Vertrauen, keine Sicherheit…
Rechtliches
Hier finden Sie die aktuell gültigen Geschäfts-und Vertragsbedingungen der SLD Sicherheit GmbH, die als Grundlage für die Verträge zwischen SLD Sicherheit und dem Kunden gelten, sofern nicht von den Parteien etwas anderes individuell vereinbart wurde.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB – (01.2017)
1. Diese AGB gelten, soweit der individuelle Vertrag oder ausdrückliche Abreden zwischen den Parteien nichts oder nichts Abweichendes regeln.
2. Die SLD Sicherheit GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen und gewissenhaften Ausführung des zwischen den Parteien individuell vereinbarten Einzel- oder Dauer-Auftrages. Die Weisungen des Auftraggebers werden durch diesen vorab schriftlich abgegeben und sind insoweit zu befolgen, als dass sie einer sicheren, sorgfältigen und fachgerechten Auftragsausführung nicht widersprechen. Solche Widersprüche werden dem Kunden unverzüglich nach Feststellung durch die SLD Sicherheit GmbH mitgeteilt.
Die SLD Sicherheit GmbH verfügt über eine umfassende Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einer versicherten Schadenssumme von CHF 10 Mio. Die SLD Sicherheit GmbH haftet nur für sorgfältiges und gewissenhaftes Tätigwerden sowie für sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung des eigenen Personals. Allfällige Schäden sind durch den Kunden sofort und detailliert der SLD Sicherheit GmbH mitzuteilen. Weiter haftet die SLD Sicherheit GmbH nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen, Apparaten, Gebäuden, Fahrzeugen oder dergleichen zurückzuführen sind, sowie für Folgeschäden aller Art. Die SLD Sicherheit GmbH haftet nicht für Bestand und Unversehrtheit von bewachten oder überwachten Objekten und Personen.
3. Der Auftraggeber erteilt der SLD Sicherheit GmbH vor Auftragsausführung alle notwendigen und nützlichen Information, welche diese zur Auftragsausführung benötigt. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Auftragsausführung erschweren oder unmöglich machen könnte, sowie alles zu tun, um diese zu erleichtern. Anweisungen von der SLD Sicherheit GmbH, welche im Rahmen des Auftrages und allfälliger vom Auftraggeber erteilten Weisungen und Einsatzregeln erfolgen, sind unbedingt Folge zu leisten.
Sollte die SLD Sicherheit GmbH feststellen, dass die Auftragsausführung infolge mangelhafter Weisungen oder nicht adäquaten Einsatzregeln oder wegen nicht befolgter Anweisungen massiv erschwert oder sogar verunmöglicht wird, so wird unverzüglich der Auftraggeber informiert. Werden seitens des Auftraggebers keine Massnahmen oder Verbesserungen getroffen, so hat die SLD Sicherheit GmbH das Recht, das Vertragsverhältnis per sofort aufzulösen. Dabei hat der Auftraggeber die SLD Sicherheit GmbH vollumfänglich schadlos zu halten.
Der Auftraggeber hat dasselbe Recht zur Vertragsauflösung, sollte die SLD Sicherheit GmbH adäquate Einsatzregeln oder Weisungen grob und in ungerechtfertigter Weise auch nach erfolgter Rüge weiterhin missachten.
4. Der Auftraggeber ist für die Koordination besorgt, wenn mehrere Sicherheitsunternehmen im gleichen Zeitraum gleiche oder gleichartige Aufgaben wahrnehmen. Wird diese Koordination an die SLD Sicherheit GmbH übertragen, so ist dies im individuellen Auftrag gesondert zu vereinbaren und zu entschädigen.
5. Die Einsatzdauer richtet sich grundsätzlich nach den vereinbarten Dienststunden. Für jeden eingesetzten Mitarbeiter von der SLD Sicherheit GmbH gelten bei flexiblen Diensten pro Einsatztag folgende Mindesteinsatzzeiten (ohne Pausen):
– bis sechs Stunden: drei Stunden;
– bis acht Stunden: vier Stunden;
– über acht Stunden: fünf Stunden.
Es gelten die vereinbarten Tarife zuzüglich allfälliger Steuern und Abgaben. Für Einsatzzeiten zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr wird ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben.
Spesen und übrigen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung entstehende Kosten werden nach Aufwand und gemäss individueller Vereinbarung in Rechnung gestellt. Es können Verpflegungspauschalen vereinbart werden.
6. Der Auftraggeber erteilt der SLD Sicherheit GmbH das Hausrecht. Auf erstes Verlangen wird durch diesen eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Das Hausrecht ist massvoll und im Sinne des Auftrages auszuüben und dient insbesondere dazu, die Hausordnung zu gewährleisten bzw. durchzusetzen, Zutritt zu gewähren oder zu verweigern oder im Namen des Auftraggebers Hilfsdienste wie Polizei oder Feuerwehr zu alarmieren.
Die Mitarbeiter von der SLD Sicherheit GmbH werden durch diese mit den Weisungen und Einsatzregeln des Auftraggebers vertraut gemacht. In diesem Rahmen entscheiden sie bei der Auftragsausübung selbständig und treffen die notwendigen oder nützlichen Massnahmen. Der Eigenschutz muss dabei immer gewährleistet bleiben.
Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber erfolgen ausschliesslich über den jeweiligen Einsatzleiter.
7. Im Übrigen folgt die SLD Sicherheit GmbH den Vorgaben des Verbandes Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen VSSU.
8. Es ist Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Rüti ZH.